Automatik-Führerschein

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Ohne Einschränkung – Neue Regelung ab 1. April 2021

Zum 1. April 2021 tritt eine Änderung in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt entfällt die Beschränkung auf ein Fahrzeug der Klasse B mit Automatikgetriebe, wenn Sie die praktische Fahrprüfung mit einem entsprechenden Kfz absolvieren. Voraussetzung dafür ist, dass Sie eine zusätzliche Schulung in der Fahrschule absolvieren.

Wann dürfen Sie mit dem Automatik-Führerschein einen Schaltwagen fahren?

Am 9.12.2020 wurde im Bundesgesetzblatt die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung auf Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe und zur Änderung weiterer Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 16. November 2020 verkündet. Diese Änderung tritt am 1. April 2021 in Kraft und bezieht sich auf den Automatik-Führerschein.

Bisher war es so, dass Fahrschüler, welche die praktische Fahrprüfung mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe absolviert haben, auch nur einen Automatik-Führerschein erhalten konnten. Die Führerscheinneulinge durften demnach nicht mit einem Schaltwagen am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

Das ändert sich nun zum 1. April 2021. Die Beschränkung auf das Fahren nur mit Automatikgetriebe entfällt. Allerdings muss der Fahrschüler dafür eine gesonderte Schulung mit einem Schaltwagen in der Fahrschule absolvieren. Diese besteht aus:

  • mindestens 10 Stunden (à 45 Minuten)
  • einer 15-minütigen Testfahrt

Durch diese beiden Komponenten weist der Fahrschüler nach, dass er zur sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führung eines Kraftfahrzeuges der Klasse B mit Schaltgetriebe befähigt ist.

Auf seiner Webseite erklärt das Bundesverkehrsministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, welchen Zweck die Neuregelung zum Automatik-Führerschein erfüllen soll:

Mit dieser Regelung machen wir den Verkehr sicherer und nachhaltiger, indem die Attraktivität von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben und hochautomatisierten Fahrfunktionen für Fahrschülerinnen und Fahrschüler gesteigert und somit auch der Einsatz solcher Fahrzeuge in den Fahrschulen gefördert wird.

Was hat sich noch bei der praktischen Fahrprüfung geändert?

Nicht nur rund um den Automatik-Führerschein hält das Jahr 2021 eine Änderung bereit. Auch die Regelungen zur praktischen Fahrprüfung wurden zu Jahresbeginn angepasst. So dauert die Prüfungsfahrt nun zehn Minuten länger.

Die Prüfung muss aus acht Fahraufgaben, zum Beispiel einem Spurwechsel, bestehen. Zudem soll der Prüfling fünf Kompetenzen (beispielsweise das eigenständige Anpassen der Geschwindigkeit) nachweisen.

Zum Abschluss der Prüfung findet ein Feedbackgespräch statt. Dieses soll fünf Minuten dauern und dem Prüfer die Chance geben, den Prüfling auf Bereiche hinzuweisen, in denen er sich auch bei bestandener Fahrprüfung noch weiter verbessern kann.

Quelle: bussgeldkatalog.org