Welcher Führerschein welcher Klasse ist für die unterschiedlichen Fahrzeugarten erforderlich?
Insgesamt 16 neue Führerscheinklassen entstanden mit der Änderung der Richtlinie am 19. Januar 2013. Die 3. EG-Führerscheinrichtlinie regelt die Fahrerlaubnisklassen, eine neue Fassung der EU definierte die Klassen 2013 neu.
Zum Verkehr auf öffentlichen Straßen ist jeder zugelassen, soweit nicht für die Zulassung zu einzelnen Verkehrsarten eine Erlaubnis vorgeschrieben ist. (§ 1 Fahrerlaubnis-Verordnung)
Die Fahrerlaubnis-Verordnung regelt alle wesentlichen Gesetze, die für das Erlangen bzw. den Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis wichtig sind. Aufgrund der Fülle an verschiedenen Kraftfahrzeugen wurden bereits Anfang des 20. Jahrhunderts Führerscheinklassen eingeführt.
Damals beschränkten sich die Fahrerlaubnisklassen auf vier Arten: Krafträder, Kraftfahrzeuge über 2,5 Tonnen, Kraftwagen bis 2,5 Tonnen mit jeweils zehn sowie mehr Steuer-PS. Steuer-PS war zur damaligen Zeit eine Einheit, die die Pferdestärke beschrieb, für welche Steuern erhoben wurden.
Mit der neuen Verordnung im Fahrerlaubnisrecht, welche seit dem 19. Januar 2013 gilt, existieren nun insgesamt 16 einzelne Führerscheinklassen in Deutschland. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen, welche Fahrzeuge Sie als Inhaber einer bestimmten Führerscheinklasse steuern dürfen und welche nicht.
Führerscheinklasse AM
Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
Führerscheinklasse A1
Krafträder mit bis zu 125 ccm Hubraum und bis zu 11 kW Leistung
Führerscheinklasse A2
Krafträder bis 35 kW Leistung, deren Ausgangsleistung nicht mehr als 70 kW beträgt
Führerscheinklasse A
Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge
Führerscheinklasse B
Führerscheinklasse BKraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg zulässige Gesamtmasse
BF17
Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg zulässige Gesamtmasse
Mindestalter für Erlangung der Fahrerlaubnis: 17 Jahre
Schlüsselzahl B96
Kraftfahrzeuge und Anhänger, die in der Kombination ein zulässiges Gesamtgewicht zwischen 3.500 und 4.250 kg besitzen
Schlüsselzahl B196
Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg zulässige Gesamtmasse sowie 125er-Leichtkrafträder auch mit Beiwagen
Führerscheinklasse BE
Fahrzeuge der Klasse B sowie Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 750 und 3.500 kg
Führerscheinklasse C1
Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse zwischen 3.500 kg und 7.500 kg
Führerscheinklasse C1E
Kombination aus einem Kraftfahrzeug gemäß C1 und einem Anhänger über 750 kg sowie Fahrzeug der Klasse B und ein Anhänger über 3.500 kg
Führerscheinklasse C
Kraftfahrzeuge mit über 3.500 kg Gesamtmasse
Führerscheinklasse CE
Kombination aus einem Kraftfahrzeug gemäß C und einem Anhänger über 750 kg
Führerscheinklasse D1
Kraftfahrzeuge bis 8 m Länge, die zwischen 8 und 16 Personen befördern können (Fahrer nicht eingeschlossen)
Führerscheinklasse D1E
Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg
Führerscheinklasse D
Kraftfahrzeuge, die mehr als 8 Personen befördern können (Fahrer nicht eingeschlossen)
Führerscheinklasse DE
Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg
Führerscheinklasse L
Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, Futtermischwagen und andere Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h
Führerscheinklasse T
Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h (bbH) sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, Futtermischwagen und andere Flurförderfahrzeuge bis 40 km/h (bbH)
Quad Führerschein
Vierrädriges Kraftfahrzeug mit Sitzbank („Quad“)
Mofa-Führerschein
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor (ohne Tretkurbeln), Höchstgeschwindigkeit max. 25 km/h
Personenbeförderungsschein
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Taxi, Mietwagen, Krankentransporter & Co.
Die EU-Führerscheinklassen sollen die Führerscheine europaweit vereinheitlichen. Aus diesem Grund wurden 2013 16 neue Führerscheinklassen definiert. Im Zuge dieser Reform fielen auch einige Führerscheinklassen weg bzw. wurden mit neuen zusammengeführt.
Führerscheinklassen: Kosten der Fahrschule
Die Kosten für eine Fahrerlaubnis sind von Bundesland zu Bundesland unterschieden. Da es keine einheitliche gesetzliche Regelung gibt, kann praktisch jede Fahrschule ihren eigenen Preis anbieten. Bei der Führerscheinklasse B beispielsweise kommen zusätzlich zum Theorieunterricht, noch Überland-, Autobahn- und Nachtfahrt-Fahrstunden dazu. Gebraucht werden mindestens 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten sowie 3 Nachtfahrten. Die Theorieprüfung kostet in der Regel 25 Euro, die praktische rund 80 Euro. Dann kommen noch Kosten für die Lehrmittel, eine Prüfgebühr, das Passbild und Gebühren für den Führerscheinantrag dazu.
Günstiger wird es, wenn gleich mehrere Führerscheinklassen zusammen absolviert werden. Denn die Grundgebühr wird nur einmal fällig.
Quelle: bussgeldkatalog.org